Kosten

Die Abrechnung der anwaltlichen Tätigkeit erfolgt grundsätzlich nach dem Gegenstandswert unter Zugrundelegung des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG).

Der Gegenstandwert und die anfallenden Kosten können bereits zu Beginn des Mandats besprochen werden, so dass die Kosten für Sie überschaubar sind.

Neben der Abrechnung nach dem Gegenstandwert ist auch eine Honorarvereinbarung möglich, die unabhängig von dem Gegenstandswert erfolgt. Ob diese im Einzelfall sinnvoller für Sie ist, kann ebenfalls bereits bei der Anbahnung des Mandats besprochen werden.

Die Erstberatung erfolgt – unabhängig vom Gegenstandswert - zu einem Pauschalhonorar von 190,00 € inkl. Mehrwertsteuer.

Für Gerichtsverfahren besteht die Möglichkeit Verfahrenskostenhilfe zu beantragen, wenn Sie finanziell nicht in der Lage sind, die Kosten des Verfahrens zu tragen. Sprechen Sie mich hierauf gerne an!