Warum zum Fachanwalt?

Bei einem speziellen medizinischen Problem suchen wir einen Facharzt auf, der auf derartige Krankheitsbilder spezialisiert ist und hiermit routiniert umgeht.

Wenn wir ein rechtliches Problem haben, ist das nicht anders. Die Lösung eines spezifischen Problems erfordert spezifisches Fachwissen.

Neben einer soliden juristischen Ausbildung setzt eine erfolgreiche Anwaltstätigkeit ein hohes Maß an Spezialisierung und praktischer Erfahrung voraus.

Nur der Rechtsanwalt, der auf einem Rechtsgebiet besondere theoretische Kenntnisse und mehrjährige praktische Erfahrung aufweisen kann, ist nach einer Zusatzausbildung und einer entsprechenden Prüfung berechtigt, die Bezeichnung "Fachanwalt" zu führen, die ihm von der Rechtsanwaltskammer verliehen wird. Der Rechtsanwalt ist nur berechtigt, diese Fachanwaltsbezeichnung zu behalten, wenn er die regelmäßige Teilnahme an Fachanwaltsfortbildungen und damit seinen aktuellen Kenntnisstand nachweist. Der Mandant kann daher auf spezielle und aktuelle Kenntnisse des Fachanwalts vertrauen.

Seit 2002 bin ich Fachanwältin für Familienrecht und habe meine Kanzlei ausschließlich auf Familienrecht spezialisiert.

Das Familienrecht unterliegt ständigem Wandel. Durch fundierte Fortbildungen wird die Qualität meiner anwaltlichen Tätigkeit gesichert. Eine Beratung und Vertretung auf dem aktuellen Stand der Gesetzgebung und Rechtsprechung ist für mich selbstverständlich.

Die Verbindungen zu anderen kompetenten Fachleuten wie Steuerberatern und Psychologen, aber auch zu Kollegen anderer juristischer Fachrichtungen gewährleisten eine vollumfängliche Betreuung des Mandats.